Klaus Hofacker
Im Zuge des landeskirchlichen Umbauprozesses "EKHN 2030" rücken die Kirchengemeinden Bad Ems, Braubach, Frücht-Friedrichssegen, Niederlahnstein-Friedland und Oberlahnstein näher zusammen. Die Nachbarschaft Rhein-Lahn-Eck entsteht. Einstweilen finden Sie hier die Links zu den anderen Kirchengemeinden im Rhein-Lahn-Eck:
Die Bildung von Nachbarschaftsräumen ist die wohl größte Neuerung, die alle Kirchengemeinden der Ev. Kirche in Hessen und Nassau in den nächsten Jahren betrifft. Es gab schon verschiedenen Informationen dazu, aber wir möchten Sie zum Stand der Dinge informieren:
Die evangelischen Kirchengemeinden in unserer Region müssen aus Gründen der Mitgliedermenge, der Anzahl der Seelsorger*innen, der effizienteren Verwaltung, des Gebäudeerhalts und letztlich auch aus finanziellen Beweggründen zusammenrücken. So erfordert es die Landeskirche mit dem Programm EKHN 2030. Dabei lässt sie den Gemeinden allerdings Spielraum zum Selbstgestalten. Vorgeschrieben sind die Bildung von Nachbarschaftsräumen und die Bedingungen für Gebäudeerhalt und -finanzierung. Wie dies näher ausgestaltet wird hinsichtlich Zusammenarbeit, Rechtsform und Angeboten für Gläubige und Interessierte, ist jedoch relativ frei zu entscheiden. Die ev. Kirchengemeinde Braubach, Ober- und Niederlahnstein, Friedland, Frücht-Friedrichssegen und Bad Ems rücken zusammen im Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck. Der Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck startet zum 1. Januar 2027 und verbindet die Ev. Kirchengemeinde Braubach, die Kirchengemeinde Christuskirche Lahnstein (fusioniert aus Friedland und Niederlahnstein) und die Gesamtkirchengemeinde Rhein-Lahn (gebildet aus Bad Ems, Oberlahnstein, Frücht und Friedrichssegen). Zwischenzeitlich wurde in verschiedenen Arbeitsgruppen ein Gebäudekonzept entwickelt. Die Planungen, wie sich die Pfarrpersonen künftig organisieren, laufen noch.
Etwas weiter ist die Nachbarschaft jedoch schon bei der angedachten Rechtsform. Zunächst wird eine Arbeitsgemeinschaft zum 1. Januar 2027 angestrebt. Das bedeutet, jede Kirchengemeinde der dann noch drei Kirchengemeinden bleibt selbstständig, für ihre Belange verantwortlich und hat einen eigenen Kirchenvorstand, der nur noch von Ehrenamtlichen geleitet werden darf. Oberhalb der Gemeinden gibt es dann für die übergreifenden Fragen nach Gebäuden, Personal und Finanzen einen geschäftsführenden Ausschuss, in dem jede Gemeinde proportional zu ihrer Mitgliederzahl vertreten ist, und in den auch Mitglieder des Verkündigungsteams entsendet werden. So hätte Braubach zwei Vertreter im Gremium, Rhein-Lahn als größte Gemeinde drei und die Christuskirchengemeinde ebenfalls zwei. Es wurde eine mögliche Satzung entwickelt, die aktuelle zur Prüfung auf rechtliche Korrektheit bei der Kirchenleitung vorgelegt ist und dann den Kirchenvorständen zur Genehmigung vorgestellt werden soll.
Da EKHN 2030 die hauptamtlich angestellten Mitarbeitenden, also Pfarrer*innen, Kantor*innen und Gemeindepädagog*innen, in sogenannten Verkündigungsteams organisiert, arbeiten diese künftig möglicherweise nicht mehr ganz so ortsbezogen, wie wir es noch gewohnt sind. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeit des Verkündigungsteams ist aber noch nicht abschließend vereinbart. Aber um ein gutes Miteinander und einen guten Austausch auch mit dem Geschäftsführenden Ausschuss sicherzustellen, war es der beiderseitige Wunsch sich im geschäftsführenden Ausschuss gemeinsam zu engagieren.
Künftig wird das Gemeindebüro für alle Gemeinden zusammen an einem Ort entstehen und muss barrierefrei und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Aktuell stehen dafür die Zeichen auf Bad Ems. Letztlich wird auch dies erst mit dem vom Dekanatssynodalvorstand zu verabschiedenden Gebäudekonzept festgelegt. Wann das gemeinsame Büro startet ist noch offen. Derzeit hat jede Gemeinde noch ihre bekannten Anlaufstellen. Übrigens: die dort tätigen Angestellten mit ihren jeweiligen Aufgaben bleiben für die ihnen zugeordneten Gemeinden zuständig, sie werden aber an einem anderen Ort arbeiten.