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Im Zuge des landeskirchlichen Umbauprozesses "EKHN 2030" rücken die Kirchengemeinden Bad Ems, Braubach, Frücht-Friedrichssegen, Niederlahnstein-Friedland und Oberlahnstein näher zusammen. Die Nachbarschaft Rhein-Lahn-Eck entsteht. Einstweilen finden Sie hier die Links zu den anderen Kirchengemeinden im Rhein-Lahn-Eck:
Die Bildung von Nachbarschaftsräumen ist die wohl größte Neuerung, die alle Kirchengemeinden der Ev. Kirche in Hessen und Nassau in den nächsten Jahren betrifft. Es gab schon verschiedenen Informationen dazu, aber wir möchten Sie zum Stand der Dinge informieren:
Die evangelischen Kirchengemeinden in unserer Region müssen aus Gründen der Mitgliedermenge, der Anzahl der Seelsorger*innen, der effizienteren Verwaltung, des Gebäudeerhalts und letztlich auch aus finanziellen Beweggründen zusammenrücken. So erfordert es die Landeskirche mit dem Programm EKHN 2030. Dabei lässt sie den Gemeinden allerdings Spielraum zum Selbstgestalten. Vorgeschrieben sind die Bildung von Nachbarschaftsräumen und die Bedingungen für Gebäudeerhalt und -finanzierung. Wie dies näher ausgestaltet wird hinsichtlich Zusammenarbeit, Rechtsform und Angeboten für Gläubige und Interessierte, ist jedoch relativ frei zu entscheiden. Die Gemeinden Braubach, Ober- und Niederlahnstein, Friedland, Frücht-Friedrichssegen und Bad Ems rücken zusammen im Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck. Aktuell haben sich verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, die eine Gebäudekonzept entwickeln, überlegen, wie Verkündigung organisiert und gelebt werden kann und in welchen Strukturen künftig miteinander gelebt werden kann.
Am schwierigsten ist dabei, die Anforderungen zum Gebäudemanagement wie maximale Quadratmeterzahlen, Denkmalschutz und Barrierefreiheit – wir müssen massiv Räume und Flächen abgeben bzw. zusammenlegen – mit dem teilweise sehr aktiven Gemeindeleben vor Ort zusammenzubringen, damit keine Gemeinde ohne Dach über dem Kopf dasteht. Eine sehr schwierige Aufgabe, die noch nicht gelöst ist.
Etwas weiter ist die Nachbarschaft jedoch schon bei der angedachten Rechtsform. Zunächst wird eine Arbeitsgemeinschaft angestrebt. Das bedeutet, jede Kirchengemeinde bleibt selbstständig, für ihre Belange verantwortlich und hat einen eigenen Kirchenvorstand, der nur noch von Ehrenamtlichen geleitet werden darf ab der nächsten Wahlperiode, d. i. Spätsommer 2027. Oberhalb der Gemeinden gibt es dann für die übergreifenden Fragen nach Gebäuden, Personal und Finanzen einen geschäftsführenden Ausschuss, in dem jede Gemeinde paritätisch vertreten ist und in den auch Mitglieder des Verkündigungsteams entsendet werden sollen. Es wurde eine mögliche Satzung entwickelt, die aktuelle zur Prüfung auf rechtliche Korrektheit bei der Kirchenleitung vorgelegt ist und dann den Kirchenvorständen zur Genehmigung vorgestellt werden soll.
Da EKHN 2030 die hauptamtlich angestellten Mitarbeitenden, also Pfarrer*innen, Kantor*innen und Gemeindepädagog*innen, in sogenannten Verkündigungsteams organisiert, arbeiten diese künftig möglicherweise nicht mehr ganz so ortsbezogen, wie wir es noch gewohnt sind. Aktuell haben aber alle Pfarrer*innen genau den Seelsorgebezirk, der sich mit ihrer Gemeinde deckt. Aber um ein gutes Miteinander und einen guten Austausch sicherzustellen, war es der beiderseitige Wunsch sich im geschäftsführenden Ausschuss gemeinsam zu engagieren.
Künftig wird das Gemeindebüro für alle Gemeinden zusammen an einem Ort entstehen und muss barrierefrei und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Aktuell stehen dafür die Zeichen auf Bad Ems. Letztlich wird auch dies erst mit dem vom Dekanatssynodalvorstand zu verabschiedenden Gebäudekonzept festgelegt. Wann das gemeinsame Büro startet ist noch offen. Derzeit hat jede Gemeinde noch ihre bekannten Anlaufstellen. Übrigens: die dort tätigen Angestellten mit ihren jeweiligen Aufgaben bleiben für die ihnen zugeordneten Gemeinden zuständig, sie werden aber an einem anderen Ort arbeiten.